Das Reinheitsgebot hat in Deutschland eine jahrhundertealte Tradition und ist bis heute im Biersteuergesetz verankert. Es regelt klar, welche Zutaten im Bier verwendet werden dürfen. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Brauer, die Bier in Deutschland produzieren und verkaufen, für die Herstellung von untergärigem Bier nur Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hefe verwenden. Für obergäriges Bier sind die Regeln etwas lockerer – hier dürfen neben Wasser, Malz, Hopfen und Hefe auch andere Getreidesorten wie Weizenmalz oder auch Zucker zur Karbonisierung verwendet werden.
Biersteuergesetz (§ 9 BierStG):
Hier ist das Reinheitsgebot im Kern festgelegt. Für untergäriges Bier ist es verpflichtend, nur die vier klassischen Zutaten (Wasser, Malz, Hopfen, Hefe) zu nutzen, während bei obergärigem Bier auch andere Getreidearten wie Weizen erlaubt sind. Zusätzlich dürfen keine künstlichen Zusatzstoffe wie Farb- oder Konservierungsstoffe verwendet werden.
Regionale Unterschiede:
In Bayern wird das Reinheitsgebot besonders streng gehandhabt. Brauereien, die dort ansässig sind, müssen sich an die strengen Vorschriften des Reinheitsgebots halten, auch bei der Herstellung von obergärigem Bier. In anderen Bundesländern sind die Vorschriften für obergärige Biere etwas gelockert.
Exportbiere:
Das Reinheitsgebot gilt vorrangig für den inländischen Verkauf. Biere, die ausschließlich für den Export produziert werden, unterliegen weniger strengen Vorschriften. Hier dürfen Brauereien theoretisch auch Zutaten verwenden, die nicht dem Reinheitsgebot entsprechen, solange die Biere ins Ausland verkauft werden.
Gibt es Ausnahmen?
Craftbeer-Brauer, die kreativ arbeiten und Biere mit Früchten, Gewürzen oder Kräutern brauen, haben zwei Möglichkeiten, wenn sie ihre Biere in Deutschland vertreiben wollen:
Biere außerhalb des Reinheitsgebots als „Biermischgetränke“:
Viele Craftbeer-Brauer umgehen die strikten Regeln des Reinheitsgebots, indem sie ihre Biere als „Biermischgetränke“ deklarieren. Hier dürfen auch natürliche Zutaten wie Früchte oder Gewürze verwendet werden. Diese Biere fallen dann nicht unter die strengen Vorschriften des Biersteuergesetzes, sondern werden als alternative Bierprodukte angeboten.
Sondergenehmigungen:
In einigen Fällen können Craftbeer-Brauer Sondergenehmigungen erhalten, um Biere zu brauen, die vom Reinheitsgebot abweichen. Diese Sonderregelungen werden aber nur selten erteilt und erfordern eine genaue Prüfung durch die entsprechenden Behörden.
Während das Reinheitsgebot den Brauern in Deutschland strikte Grenzen setzt, bietet das Natürlichkeitsgebot eine alternative Philosophie, die Brauern erlaubt, kreativ zu sein und mit einer Vielzahl natürlicher Zutaten zu experimentieren. Gleichzeitig sollten sich Verbraucher vor Augen führen, dass das Reinheitsgebot heutzutage mehr Marketing ist, als Realität und das die momentane gesetzliche Lage es vielen Craftbeer-Brauern in Deutschland sehr schwer macht, in den Markt einzusteigen. Craftbeer-Brauer, die nach dem Natürlichkeitsgebot arbeiten, bleiben stets dem Handwerk treu und schaffen Biere (oder eben Biermischgetränke), welche sowohl in Geschmack als auch in Qualität überzeugen.
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